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Brennholz-Selbstwerbung

Voraussetzungen bei der Stadtforst Goslar
Wir sind nach den Richtlinien der PEFC-Zertifiziert

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Motorsägenschein

Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang: Mit einem Motorsägen-lehrgang erhält man die notwendige Qualifikation, um Brennholz in öffentlichen Waldgebieten aufzuarbeiten. Wollen Sie außerhalb Ihres privaten Anwendungsbereichs mit einer Motorsäge arbeiten, wird der Motorsägenkurs zur Pflicht.

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Biokettenöl und Biomotorsägensprit

Bei eigenen Fällarbeiten ist ein Nachweis über Biokettenöl und Biomotorsägensprit notwendig.

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Keine Alleinarbeit

Die Waldarbeit ist besonders gefährlich.Daher ist beim Einsatz einer Motorsäge die Alleinarbeit verboten, damit im Notfall eine Rettungskette gewährleistet werden kann.

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Persönliche Schutzausrüstung

Das Tragen folgender Schutzausrüstung ist beim Arbeiten mit der Motorsäge vorgeschrieben:


- Schnittschutzhose

- Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz

- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz

- Schutzhandschuhe

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Mindestabnahmemenge

Die Mindestabnahmemenge beträgt

5 Raummeter.

 

Feuerholz

Zeitraum der Aufarbeitung

An Sonn- und Feiertagen, sowie in der Brut- und Setzzeit (01.04. bis 15.07.) sind Arbeiten an Ihrem Brennholz einzustellen. Außerhalb dieser Zeiten, haben Sie ein Jahr Zeit Ihr Brennholz aufzuarbeiten.

Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie bei uns Brennholz erwerben möchten und alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie dies
per Mail oder bei uns persönlich tun.

Die Revierleiter sind für Sie vom 01. September bis zum 01. März immer Donnerstags von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in den
Räumlichkeiten der Stadtforst Goslar in der

Königsberger Straße 1A erreichbar.

Alternativ können Sie auch jederzeit eine Mail mit Ihren Angaben (Anschrift, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen) und Mengenmeldung an stadtforst@goslar.de schicken.

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